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16.03.2007; 13:05 Uhr
Kippt die Deckelung der Urheberrechtsabgaben?
CDU und SPD gegen 5-Prozent-Regelung und Beschränkung auf Kopiervorgänge in nennenswertem Umfang, FDP sieht sich bestätigt

Die Anzeichen mehren sich für einen Umschwung bei der Änderung des Systems der Pauschalabgaben im Rahmen des »Zweiten Korbs« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Wie das »Handelsblatt« berichtet, sind sich die zuständigen Berichterstatter der Regierungsfraktionen, Günter Krings (CDU) und Dirk Manzewski (SPD), dass die Regelungen des Regierungsentwurfs in der gegenwärtigen Form nicht haltbar seien. Bislang sollen gem. § 54 Abs. 1 UrhG-E zukünftig nur solche Geräte abgabenpflichtig sein, die in »nennenswertem Umfang« zu Vervielfältigungen genutzt werden (d. h. zu mindestens 10 Prozent), zudem soll laut § 54 a Abs. 4 UrhG-E die Abgabe auf maximal 5 Prozent des Ladenpreises des Geräts gedeckelt werden. Beides werde so nicht durchgehen, äußerte sich Manzewski. Deutschland sei ein rohstoffarmes Land und daher auf den Schutz geistigen Eigentums angewiesen. Aufgrunddessen könne es auf die Frage des Umfangs der Nutzung eines Kopiergeräts nicht ankommen; zudem würden die Geräte immer leistungsstärker, was auf die Höhe des Abgabenaufkommens drücke und somit letztlich zu Lasten der Urheber ginge.

Dem stimmt Krings zu, geht aber noch einen Schritt weiter, indem er die Festsetzung der Vergütungshöhe durch den Gesetzgeber beibehalten will. Der regierungsentwurf sieht vor, den § 54 d UrhG, der auf die festgelegten Vergütungssätze verweist, abzuschaffen und durch ein Verhandlungsmodell mit dem § 13 a UrhWahrnG-E ersetzen will, wonach sich Verwertungsgesllschaften und Gerätehersteller gemeinsam auf Höhe der Abgaben einigen sollen. Dieses Verfahren sei nach Krings Ansicht zu langwierig und zu kostspielig für die Beteiligten. Sollte es bei diesem Modell aber bleiben, dann müsste aber auf jeden Fall die 5-Prozent-Deckelung fallen, so Krings laut dem »Handelsblatt«. Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte den Vorstoß von CDU und SPD: »Endlich begreifen auch die Fachpolitiker der Koalition, dass der von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegte Gesetzentwurf in dem wesentlichen Punkt der Pauschalvergütung nicht akzeptabel ist.« Beides, die 5-Prozent-Deckelung und das Erfordernis einer Vervielfältigung in nennenswertem Umfang, hätten die Liberalen schon von Anfang an kritisiert.

Gegen sämtliche der drei genannten Gesichtspunke hatten die Verwertungsgesellschaften opponiert und waren dabei auf erheblichen Widerstand der Gerätehersteller gestoßen (siehe Meldungen vom 16.1.2007 und 8.11.2006). Auch Kulturstaatsminister Neumann hatte sich für eine Entkopplung der Abgabenhöhe von dem Gerätepreis ausgesprochen (siehe Meldung vom 23.1.2007). Von EU-Seite droht hingegen derzeit kein Einschreiten, nachdem die Kommission entsprechende Pläne für eine EU-weit einheitliche Regelung hin zu einer jährlichen Abschlagszahlung Mitte Dezember vergangenen Jahres aufgeschoben hatte (siehe Meldung vom 15.12.2006).

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[IUM/hl]

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