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13.01.2006; 18:04 Uhr
Verleger fordern Korrektur des Urhebervertragsrechts
Sorge um die Vielfalt der Literaturlandschaft

In der Diskussion um die Höhe der Übersetzervergütung forderten die deutschen Verleger auf der Münchner Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Publikumsverlage (AG Publikumsverlage) in einer gemeinsamen Resolution eine Korrektur des 2002 neu gefassten Urhebervertragsrechts. Dies meldete der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer Pressemitteilung vom 12.1.2006. »Ohne eine rasche Korrektur dieser Novelle wird die Literaturlandschaft verarmen«, erklärte der Vorsitzende der AG Publikumsverlage, Jochim Unseld, Angaben des Börsenvereins zufolge. Als Folge der Neuregelung stellte Unseld den starken Rückgang der von den Literaturverlagen ursprünglich geplanten Übersetzungen in Aussicht. Die Höhe der von verschiedenen Landgerichten jüngst vorgeschriebenen angemessenen Vergütung der Übersetzer und die Möglichkeit der Nachforderung mache das Verlegen fremdsprachiger Literatur in deutscher Sprache zum unkalkulierbaren Risiko.

Ende 2005 hatten das Landgericht München und das Landgericht Berlin (ZUM 2005, 901 ff., 904 ff.) Urteile zu der Frage der angemessenen Vergütung der Übersetzer erlassen und diesen ein höheres Honorar zugesprochen. So hat das Landgericht München I am 10.11.2005 (Az.: 7 O 24552/04 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) entschieden, dass den klagenden Übersetzern zusätzlich zum Seitenhonorar eine umsatzabhängige Vergütung zu bezahlen ist. Diese beträgt bei der Hardcover-Ausgabe 1 % des Nettoverkaufspreises (Ladenpreis abzüglich Mehrwertsteuer) für die ersten 50.000 Exemplare und 2 % ab dem 50.001. Exemplar. Bei der Taschenbuchausgabe betragen sie 0,5 % bis 20.000, 1 % bis 40.000, 1,5 % bis 100.000 und 2 % über 100.000 Exemplare. Neben der umsatzabhängigen Vergütung pro verkauftem Buch müssen die Übersetzer dem Urteil zufolge an den Erlösen für Nebenrechte, insbesondere für die Zweitauswertung durch Dritte, zu 25 Prozent beteiligt werden.

Laut der Resolution zeigen diese Urteile, dass die Frage der angemessenen Vergütung von Gerichten nicht in sachgerechter und wirtschaftlich tragbarer Weise beantwortet werden könnten. Daher seien die Bundesregierung und der Bundestag gefordert, »die Auswirkungen des neuen Urhebervertragsrechts zur Kenntnis zu nehmen, zu überprüfen und die erforderlichen Korrekturen zu veranlassen«.

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