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03.02.2013; 11:59 Uhr
Update zur Meldung: GEMA muss im Rechtsstreit gegen YouTube internationalen Rechtsweg beschreiten
GEMA weist dpa-Darstellung zurück

Der u.a. vom »Handelsblatt« aufgegriffene Bericht der dpa, die Unterlassungsklage der GEMA gegen YouTube könne in Deutschland nicht zugestellt werden, wird von der GEMA zurückgewiesen. Wie »Musikmarkt« berichtet, sei der Kläger von Anfang an YouTube USA gewesen, an dem Prozess habe sich nichts geändert. Die dpa habe in ihrem Bericht Tatsachen vermischt, woraufhin sich die Nachricht in Windeseile falsch verbreitet hätte. So wurde berichtet, dass die Verwertungsgesellschaft nun den internationalen Rechtsweg beschreiten müsse. Nach Aussage der GEMA hat sich die Unterlassungklage jedoch stets gegen YouTube LLC mit dem Sitz in den USA gerichtet. Wie »Heise Online« berichtet konnte lediglich die Schadensersatzklage gegen YouTube in Deutschland nicht zugestellt werden.

YouTube war der Aufforderung der Verwertungsgesellschaft, die »willkürliche« Schaltung von Sperrtafeln auf der »YouTube«-Webseite zu unterlassen, nicht nachgekommen (vgl. Meldung vom 10. Januar 2013). Bei Videos, die gesperrt sind, gibt das Videoportal folgenden Text an: »Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.« In dem Streit gehe es um 1000 Lieder und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro.

Wie »Heise Online« berichtet ist YouTube weiterhin an einer gütlichen Einigung mit der GEMA interessiert. »Wir sind immer offent für ein Gespräch mit der GEMA«, zitiert der Branchendienst YouTube-Sprecherin Mounira Latrache. Ihr zufolge habe man sich bereits im Prinzip auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt. Danach soll YouTube einen festen Anteil von dem Nettoumsatz an die GEMA zahlen, soweit er auf die Nutzung der Musikstücke zurückzuführen ist. Nicht akzeptabel sei für YouTube allerdings die von der GEMA geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Musikstream, da die Google-Tochter keinen festen Umsatz pro Stream habe.

Dokumente:

[IUM/kr]

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