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23.01.2013; 14:33 Uhr
GVL erwirkt einstweilige Verfügung gegen kanadischen Webradio-Provider
Sonixcast wirbt irreführend mit Lizenz - deutsches Recht anwendbar, da beabsichtigter Abrufort Deutschland ist

Dem kanadische Webradio-Provider Sonixcast ist es verboten, durch Werbung den irreführenden Eindruck zu erwecken, dass Betreiber ihr Webradio in Deutschland mit einer Lizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN legal ausstrahlen können. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) am 21. Januar 2013 gegen den Webradio-Provider beim Landgericht Hamburg erwirkt (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Wie die GVL in einer Pressemitteilung meldet, sind durch die SOCAN-Lizenz die Leistungsschutzrechte und Vergütungspflichten, die durch die deutsche Verwertungsgesellschaft für die ausübenden Künstler und Labels wahrgenommen werden, nicht erfasst.

»Webradios sind ein wichtiger Wachstumsmarkt für die Musikbranche. Es ist unser Anspruch, durch eine angemessene Lizenzierung den Betrieb zu ermöglichen und so eine sich verändernde Mediennutzung aktiv mitzugestalten«, kommentierten Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, die beiden Geschäftsführer der GVL, die Entscheidung. Die Entscheidung sei die rechtliche Bestätigung der Lizenzierungspraxis der GVL.

Angaben des GVL-Justitiars Burkhard Sehm zufolge, hat das LG Hamburg deutsches Recht für anwendbar erklärt, weil der beabsichtigte Abrufort der betroffenen Webradios Deutschland sei. Dass für die Sendung eine technische Infrastruktur im Ausland - hier Kanada - genutzt werde, sei irrelevant. 

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