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15.12.2015; 20:16 Uhr
Kulturrat fordert Klarstellung der Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen im EU-Recht
Bundesregierung soll sich bei der EU-Kommission für Rechtssicherheit einsetzen

Der Deutsche Kulturrat bezieht mit heutiger Pressemitteilung erneut Stellung zum Streit um die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aufgrund von Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen, wie u.a. die Privatkopievergütung (vgl. Meldung vom 3. Dezember 2015 und Meldung vom 12. November 2015).

Er fordert die Bundesregierung auf, sich insbesondere bei der EU-Kommission, dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich im EU-Recht klargestellt wird, dass auch Verlage weiterhin an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften partizipieren können. Der Kulturrat spricht sich dafür aus, der derzeit bestehenden »erheblichen Rechtsunsicherheit« umgehend ein Ende zu setzen.

»Ein Ausschluss der Verlage ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil auch Verlage einen materiellen Nachteil dadurch erleiden, dass von ihnen verlegte Werke aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen frei genutzt werden können«, erklärt Olaf Zimmermann, Geschäfsführer des Deutschen Kulturrats. Vor dem Hintegrund der jüngsten EuGH-Entscheidung sei es allerdings dringend erforderlich, die Zulässigkeit der Verlegerbeteiligung in geeigneter Weise im Europäischen Recht klarzustellen.

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