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21.01.2002; 16:02 Uhr
ARD und ZDF wollen Werbung während Fußball-WM ins laufende Programm einblenden
BR-Intendant Gruber: "Nur in programmverträglicher Form"

ARD und ZDF wollen während der Berichterstattung von der Fußball-WM 2002 erstmals Werbung auch ins laufende Programm einblenden. Das meldet der Evangelische Pressedienst Medien (epd medien) am 19.1.2002 unter Berufung auf den Intendanten des Bayerischen Rundfunks (BR), Thomas Gruber. Gruber habe am 17.1.2002 auf einer Sitzung des Rundfunkrats des BR in München mitgeteilt, die Tochterunternehmen von ARD und ZDF, die für die Vermarktung der Werbezeiten zuständig seien, hätten ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Wie der Branchendienst weiter berichtet, befürwortete Gruber gegenüber den Rundfunkräten den Vorschlag grundsätzlich. Werbung im geteilten Fenster solle aber nur "in programmverträglicher Form" eingesetzt werden, insbesondere nicht während der eigentlichen Spielübertragung. Die Meldung ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Kosten für die Senderechte der Fußball-WM 2002 zu refinanzieren. Dabei sind auch die gesetzlichen Werbebeschränkungen, die für ARD und ZDF gelten, kein Tabu mehr. Schon im August 2001 hatte ARD-Programmchef Günter Struwe erklärt, die ARD würde bei Sportsendungen Werbung in Zukunft gerne auch nach 20 Uhr zeigen. Nach geltendem Recht ist das den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untersagt. Struwe begründete seinen hohen Vorstoß ausdrücklich mit den hohen Ausgaben für Sportrechte.

Vor allem die Kosten für Fußballübertragungsrechte sind in den letzten Jahren buchstäblich explodiert. Im Jahr 1990 lag der Preis für die weltweiten Übertragungsrechte der Fußball-WM noch bei 114 Millionen Mark. Bei der Fußball-WM 1996 in den USA stieg dieser Betrag auf 132 Millionen und bei der Fußball-WM 1998 in Frankreich auf 174 Millionen Mark. Eine neue Dimension erreichte der Preispoker aber mit den Senderechten für die Fußball-WM 2002 und 2006, die die Münchener Kirch-Gruppe im Jahr 1996 für 1,7 Milliarden Mark von der Weltfußballvereinigung (FIFA) erwarb. Anschließend kassierte Kirch allein für die deutschen Übertragungsrechte von ARD und ZDF einen Betrag von 250 Millionen Mark, und das auch nur für die zehn Begegnungen der Fußball-WM 2002, die in Japan und Südkorea stattfindet. Für die deutsche Übertragung des WM-Turniers in Frankreich im Jahr 1998 hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch rund 18 Millionen Mark einschließlich Produktionskosten gezahlt. Wegen des hohen Kaufpreises und weil Fernsehsender im europäischen Ausland zum Teil erheblich günstigere Konditionen ausgehandelt haben, wurde ARD und ZDF bereits vorgeworfen, sie hätten im Rechtepoker mit Kirch "versagt".

Werbung im geteilten Bildschirm ("split screen") ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) grundsätzlich zulässig, wenn sie vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen darf dadurch allerdings der Zusammenhang und der Charakter einer Sendung nicht beeinträchtigt werden. Bei der Übertragung von Sportereignissen, die wie beispielsweise Fußballspiele Pausen enthalten, ist eine Einblendung außerdem nur in den Pausen zulässig. Abgesehen davon werden die Einblendungen auf die zulässige Gesamtdauer der Werbung angerechnet. ARD und ZDF dürfen im Jahresdurchschnitt werktäglich höchstens 20 Minuten Werbung ausstrahlen. Eine Übertragung nicht vollständig genutzter Werbezeit ist nur begrenzt möglich. Nach 20 Uhr, an Sonntagen und bundesweiten Feiertagen ist Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sogar ganz verboten.

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