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26.05.2010; 13:03 Uhr
Neumann befürwortet Abschaffung von Sponsoring und Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
DJV und Werbeverbände kritisieren Werbeverzicht - APR für wirkungsvolle Beschränkung im Hörfunk

In einem gemeinsamen Interview mit dem Bremer »Weser Kurier« haben sich der amtierende Kulturstaatsminister Bernd Neumann und sein Vorgänger, Michael Naumann, für eine Abschaffung von Sponsoring und Werbung im öffentlichen Rundfunk ausgesprochen. Die Sender müssten sich, so Michael Naumann, zwischen Gebühren- und anderweitiger Finanzierung entscheiden. Der Kulturstaatsminister schlägt vor, das Gebührenaufkommen zwischen ARD und ZDF »auch ein wenig nach den Zuschauerzahlen« zu verteilen. Beide sind sich einig, dass zudem der Umfang der Internetpräsenz öffentlich-rechtlicher Sender eingeschränkt werden müsse.

Der Deutsche Journalisten-Verband e.V. (DJV) kritisierte den Vorschlag Neumanns, Rundfunkgebühren nach Zuschauerquote aufzuteilen. Damit werde der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet. Anstelle von Qualitätsjournalismus würden die Rundfunkanstalten nur noch »Quotenbringer wie Spielfilme und Sportsendungen ausstrahlen«. Inwiefern eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ohne Werbung und Sponsoring ermöglicht werden kann, müsse im Rahmen der anstehenden Rundfunkfinanzierungsreform sichergestellt werden, so der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.

Der Markenverband und die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) haben sich kritisch zu dem »Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks« des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Kirchhof (vgl. Meldung vom 9. Mai 2010) geäußert, wie die Produzentenallianz meldet. Kirchhof hatte in seinem Gutachten einen Werbeverzicht angeregt. Die Werbungsverbände berufen sich dagegen auf den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Schneider, der in einem von ihnen beauftragten Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken an einem Verbot von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußerte. Konkret seien davon die Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit betroffen.

In ihrem »Positionspapier zur ARD-Radiowerbung« spricht sich die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) für eine »wirkungsvolle Beschränkung« der Werbezeiten im Hörfunk aus. 60 Minuten pro Tag seien danach ausreichend, um »dem Interesse der Werbung treibenden Wirtschaft Rechnung zu tragen, mit Spots im Radio auch die Hörer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen zu können«. Finanziell angewiesen seien die ARD-Anstalten auf Werbung ohnehin nicht. Die APR fordert eine deutliche und bundeseinheitliche Regelung im Rundfunkstaatsvertrag.

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