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19.11.2010; 11:43 Uhr
BGH: Günther Jauch durfte in Werbeausgabe für »Markt & Leute« abgebildet werden
1. Senat bekräftigt seine Auffassung: Pressefreiheit greift auch bei Werbung

Auch das Portrait Günther Jauchs durfte im Rahmen einer Werbekampagne genehmigungsfrei benutzt werden, wie der BGH gestern entschieden hat (Az. I ZR 119/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). In dem zur Markteinführung und entsprechenden Werbung der Zeitschrift »Markt & Leute« erstellten »Dummy« wurde auf der Titelseite ein Bericht über Jauchs Hochzeit mit einem Portraitfoto des Moderators bebildert. Der 1. Senat wertete den Eingriff in Jauchs Persönlichkeitsrecht als »vergleichsweise geringfügig«. Die nicht zum Kauf angebotene »Nullnummer« des Magazins habe lediglich Werbekunden auf das neue Produkt aufmerksam machen sollen. Demgegenüber könne sich die Beklagte auf die Pressefreiheit berufen. Dass der Artikel gar nicht erschienen ist (in dem Fall, weil das Magazin gar nicht auf den Markt kam), spielt keine Rolle.

Der 1. Senat bekräftigte damit seine im Fall »Der strauchelnde Liebling« vertretene Auffassung. Der Ende 2009 entschiedene Rechtsstreit hatte die Abbildung von Boris Becker auf einer »Nullnummer« der »FAZ am Sonntag« zum Gegenstand. Der BGH entschied, dass sich der beklagte Verlag trotz des Werbecharakters des »Dummy« auf die Pressefreiheit berufen könne, weil die Öffentlichkeit durch die Kampagne über die neue Zeitung informiert werde und das Produkt vor Markteinführung nur mit dem Titelblatt einer nicht erschienenen Ausgabe beworben werden könne. Das LG München I hatte im Fall Beckers noch die Zeitungs-Werbung mittels »Nullnummer« als »jenseits des Erlaubten« angesehen (vgl. 3. März 2004). Unter Berufung auf seine vorangegangene Entscheidung hob der BGH nun hervor: » Die Pressefreiheit wird übermäßig eingeschränkt, wenn ein Verlag, der für eine künftig erscheinende Zeitung in zulässiger Weise mit der Abbildung einer beispielhaften Titelseite wirbt, verpflichtet wäre, Beiträge zu Themen zu veröffentlichen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Werbekampagne aktuell waren, zum Zeitpunkt des Erscheinens der Erstausgabe aber möglicherweise überholt sind«.

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