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17.05.2011; 12:06 Uhr
Kirchhof gibt Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bedenken
Gefahr der Abhängigkeit: »Wer zahlt, schafft an«

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat im Zusammenhang mit der vom ihm konzipierten Haushaltsabgabe die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen der Gefahr der Abhängigkeit kritisiert. Eine Distanz zur Wirtschaft und damit zur Einschaltquote sei wichtig für die Bewahrung der Sender als »Kulturgut«. Der Anteil der Einnahmen aus Werbung und Sponsoring am Gesamtbudget beträgt bei den Öffentlich-Rechtlichen 5,2 Prozent.

Aus diesem Grund steht der geplanten Videoplattform »Germanys Gold« aus Sicht des Bundeskartellamts nach Berichten der »Wirtschaftswoche« nichts entgegen. Das Gebührenaufkommen sei karellrechtlich irrelevant. Dagegen durften ProSieben/SAT1 ihre Plattform nicht starten. Hier wäre aufgrund von 83 Prozent Anteil am gesamten TV-Werbemarkt eine marktbeherrschende Stellung gegeben.

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[IUM/eg]

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