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19.04.2013; 18:26 Uhr
USA: Gericht weist Viacoms Milliardenklage gegen YouTube erneut ab
YouTube durch Digital Millennium Copyright Act geschützt

Der Medienkonzern Viacom musste erneut vor Gericht einen Rückschlag gegen YouTube einstecken. In dem seit 2007 andauernden Rechtsstreit hatte Viacom, zu dem auch das Filmstudio Paramount gehört, Google sowie die Tochter YouTube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz verklagt. Viacom wirft den Beklagten vor, keine proaktiven Schritte zur Beschränkung von rund 160.000 rechtswidrig bei YouTube eingestellten Clips aus dem Programm von Viacom durchgeführt zu haben. Die Clips seien bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung mehr als 1,4 Milliarden mal abgerufen worden (vgl. Meldung vom 14. März 2007). YouTube dagegen bestreitet die Urheberrechtsverletzungen, da das Unternehmen die Inhalte lösche, sobald es von Inhabern der Urheberrechte auf Verstöße hingewiesen werde. 

Medienberichten zufolge konnte Viacom nach Ansicht von Richter Louis Stanton nicht nachweisen, dass YouTube Urheberrechtsverletzungen unterstütze, um daraus Profit zu schlagen. Damit bestätigte der Richter sein Urteil aus dem Jahr 2010 (vgl. Meldung vom 28. Juni 2010). Ein Berufungsgericht hatte ihn dazu aufgefordert, den Sachverhalt erneut zu prüfen (vgl. Meldung vom 10. April 2012). »Es gibt keine Hinweise, dass YouTube seine Nutzer dazu verführt, gegen Urheberrecht verstoßende Videos hochzuladen«, so Richter Stanton. Ferner habe YouTube seine Nutzer weder aufgefordert, bestimmte Inhalte auf der Plattform bereitzustellen, noch Nutzer gezielt zu illegalen Inhalten geleitet.

Konkret ging es um die Frage, ob sich YouTube auf die »safe harbour«-Haftungsbeschränkungen nach Section 512(c) des »Digital Millenium Copyright Act« (»DMCA«) berufen darf. Danach haften Service-Provider nicht für die von ihren Kunden rechtswidrig bereitgestellten Werke, wenn sie bestimmte Formalien einhalten. Richter Stanton bestätigte YouTube mit seiner Entscheidung nun, durch den »DMCA« geschützt zu sein. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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