mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.03.2009; 18:04 Uhr
Bundesnetzagentur plant Versteigerung von Frequenzen aus der »Digitalen Dividende«
Breitbandausbau in ländlichen Regionen soll vorangetrieben werden

Die Bundesnetzagentur plant die durch die Umstellung auf digitales terrestrisches Fernsehen frei gewordenen Rundfunkfrequenzen für die drahtlose Datennutzung freizugeben und noch im Jahr 2009 zu versteigern. Diese als »Digitalen Dividende« bezeichneten Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz sollen nach Vorstellung der Regulierungsbehörde den Ausbau breitbandiger Internetanschlüsse besonders in ländlichen Regionen vorantreiben.

Um eine schnelle Umsetzung dieser Pläne zu erreichen, soll die Frequenzvergabe gemeinsam mit der geplanten Versteigerung von UMTS-Frequenzen für den Mobilfunk im 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz-Bereich erfolgen, deren Vorbereitung schon vorangeschritten ist. Die für die Vergabe der ehemaligen Rundfunkfrequenzen notwendige Entscheidung der Präsidentenkammer über das Vergabeverfahren gemäß § 61 TKG soll anhand eines Eckpunktepapiers entworfen werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3577:

https://www.urheberrecht.org/news/3577/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.