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12.10.2009; 18:50 Uhr
Beirat der Bundesnetzagentur billigt Versteigerung der »Digitalen Dividende«
EU-Kommissarin Reding hat Zweifel an der Zulässigkeit der geplanten Frequenzauktion

Vor der geplanten Versteigerung von Funkfrequenzen, die durch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks frei geworden sind, wird die Bundesnetzagentur mit Bedenken der EU-Kommission konfrontiert. Wie die für den Telekommunikationsbereich zuständige Kommissarin Viviane Reding dem Leiter der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen« zufolge mitteilte, müsse ein Ausgleich zwischen den Mobilfunkanbietern aus dem D-Netz, T-Mobile und Vodafone, sowie dem E-Netz, Eplus und Telefónica O2, im Frequenzbereich von unter 1 GHz geschaffen werden. Derzeit ist den D-Netz-Providern der überwiegende Teil dieser Frequenzen zugewiesen, die sich wegen der größeren Flächenversorgung besser für den Ausbau ländlicher Gebiete mit Breitbandversorgung eignen. Bereits Anfang September hatte Telefónica O2 die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese Situation bei der Vergabe der neuen Freqenzen zu berücksichtigten (vgl. Meldung vom 10. September 2009).

Auch nach Ansicht von EU-Kommissarin Reding müsse daher entweder ein Teil der bis 2016 T-Mobile und Vodafone zugewiesenen 900 MHz-Frequenzen an Eplus und Telefónica O2 abgegeben werden oder die D-Netz-Provider sollten bei der geplanten Versteigerung in ihren Bieterrechten eingeschränkt werden, da andernfalls der Wettbewerb im Mobilfunkbereich verzerrt werde. Darauf weist auch der zuständige Geschäftsführer für Regulierungsfragen von Telefónica O2, Markus Haas, hin. Mit der geplanten Frequenzauktion habe man die Möglichkeit hier für Chancengleicheit zu sorgen. Für den Fall, dass die Bundesnetzagentur ihre Vorschläge nicht nachbessere, sehe man sich gezwungen, diese rechtlich überprüfen zu lassen, so Haas.

Unterdessen hat der Beirat der Bundesnetzagentur am Montag, 12. Oktober 2009 die bisherigen Pläne zur Versteigerung gebilligt, so dass diese im Frühsommer 2010 stattfinden kann. Laut einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« soll der Bewerbungszeitraum vom 21. Oktober bis 21. Januar andauern. Hinsichtlich der Kritik der EU-Kommission empfahl der Beirat eine Zurückweisung der Vorwürfe und bezeichnete den Versuch, Einfluss auf die Vergabe zu nehmen, als »befremdlich« und frei jeglicher Rechtsgrundlage.

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