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22.03.2011; 21:15 Uhr
»Fair Use« an gesamten Zeitungsartikeln: Righthaven verliert erneut Prozess in den USA
Missbrauch von Copyrights zur Klage nicht im Einklang mit Gesetzeszweck

Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilt, hat der »Copyright Troll« Righthaven einen weiteren Prozess gegen die ungenehmigte Nutzung von Zeitungsartikeln verloren. Das Bezirksgericht in Nevada bewertete die Online-Verwendung eines gesamten Zeitungsartikels aus dem »Las Vegas Review-Journal« durch eine Non-Profit Organisation, die sich für Einwanderer stark macht, als »Fair Use«. Righthaven duchsucht gezielt das Netz nach ungenehmigt zugänglich gemachten Artikeln und geht dann nach Rechteeinholung der Autoren gegen die Verwender vor. Dabei geht es in erster Linie um Schadensersatz, der niedriger als die Prozesskosten angesetzt wird.

In seinem Amicus Curiae-Brief an das Bezirksgericht stellt der Rechtsprofessor Jason Schultz fest, dass alle vier »Fair Use«-Kriterien erfüllt sind, da es vorliegend um die nicht-kommerzielle Nutzung eines kurzen, sehr sachlichen Artikels gehe, der gepostet wurde, um auf die Aufklärungsarbeit einer wohltätigen Organisation aufmerksam zu machen. Es bestehe keine Konkurrenz zum Originalartikel, dessen Absatz die Organistation in keiner Weise beeinträchtige.

Das Gericht analysierte die vier Faktoren der »Fair Use«-Doktrin (vgl.  Meldung vom 8. September 2011) und kam zu demselben Ergebnis. Von einer ausschließlichen Nutzung von Copyrights zur Klage gehe ein »chilling effect« für eigentlich von »Fair Use« gedeckte Werknutzungen aus. Es stellte zudem fest, dass das Vorgehen von Righthaven nicht mit dem Zweck des Copyright, Kreativität zu fördern und zu schützen, in Einklang stehe. Die Verwendung des Artikels war daher auch ohne Genehmigung zulässig.

 

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