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10.11.2011; 14:29 Uhr
US-Studie: Wegen mehr Rechtssicherheit geht in den USA mehr Risikokapital in Cloud Computing
»Cartoon Network vs. Cablevision«-Entscheidung von 2008: Online-Videorekorder verstoßen nicht gegen Urheberrecht

In einer ökonomischen Analyse der Auswirkungen der »Cartoon Network vs. Cablevision«-Entscheidung (United States Court of Appeals for the Second Circuit, August 2008) kommt Harvard-Professor Josh Lerner zu dem Ergebnis dass in den USA mehr Risikokapital in Cloud Computing-Firmen gesteckt wird, als in der EU. Lerner führt dies auf die größere Rechtssicherheit zurück, die aus dem Urteil resultiere. Das US-Berufungsgericht hatte entschieden, dass die Anbieter von Online-Videorekordern keine Copyright-Verletzungen begehen (es ging um das »right of reproduction« und das »right of public performance«). Der Supreme Court nahm die Sache nicht zur Entscheidung an. Damit stand die Bewertung des Berufungsgerichts, dass die »Fair Use«-Regelung einschlägig sei, da die Aufzeichnung im Auftrag privater Kunden erfolge (vgl. Meldung vom 19. Januar 2009).

Hierzulande ist die Rechtslage hinsichtlich Online-Videorekordern noch nicht abschließend geklärt. Das OLG Dresden hat diesen Sommer nach Rückverweisung durch den BGH (vgl. Meldung vom 22. April 2009) zunächst entschieden, dass »Save.TV« nicht gegen die Vervielfältigungsrechte der Urheber verstoße, weil seine Kunden Hersteller der Aufnahmen seien. Damit wird der Online-Videorekorder wie ein normaler Videorekorder behandelt. Offen ist noch im Rahmen der Senderechte, ob Save.TV die Sendungen an so viele Kunden weitergeleitet hat, dass sie diese damit im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG einer Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (vgl. Meldung vom 14. Juli 2011).

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