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13.03.2012; 10:26 Uhr
US-Gericht stärkt Rechtsposition von Online-Foren gegen Copyright-Abmahnungen
Ausschnittsweise Wiedergabe von Nachrichtenartikeln in Blogbeiträgen ist »Fair Use«

Ein US-Bundesgericht entschied mit Urteil vom 9. März 2012 (pdf-Datei), dass Blogbetreiber nicht gegen Urheberrechte verstoßen, wenn in Blogbeiträgen Ausschnitte von Zeitungsartikeln übernommen werden. Die Zitate seien vielmehr von der »Fair Use«-Klausel im US-Copyright gedeckt. Die in § 107 des US-amerikanischen Copyright act (17 U.S.C.) kodifizierte Klausel gesteht bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material z.B. für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch zu. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützte die Beklagten, die Betreiber des Blogs »Democratic Underground«, in dem Verfahren gegen den Rechteverwerter Righthaven, der behauptete die Rechte an den streitgegenständlichen Zeitungsartikeln der Zeitung »Las Vegas Review-Journal« innezuhaben. EFF begrüßte die Entscheidung von Richter Roger Hunt gegen das »Geschäftsmodell mit Massenabmahnungen und Urheberrechtsverfahren gegen Blogger«. Rechteinhaber hätten es nun schwerer, ein Kalgeverfahren gegen die Betreiber und Nutzer von Online Foren mit dem Argument der Wiedergabe von Zeitungsausschnitten zu führen. 

Onlinemeldungen zufolgte hatte Righthaven im Jahr 2010 Klage gegen mehr als 100 Blogs, Online-Foren und Linkseiten erhoben, weil diese Ausschnitte aus Zeitungsartikeln übernommen und auf ihren Angeboten wiedergegeben hatten. Acht Gerichte sollen inzwischen die Klagen zugunsten der Blogger zurückgewiesen haben. 

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