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19.07.2012; 12:34 Uhr
EuGH muss sich in zwei Fällen mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung befassen
1. EU-Klage gegen Deutschland wegen fehlender Umsetzung und 2. Klage aus Irland auf Überprüfung der EU-Richtlinie

Die Ende Mai angekündigte Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. Meldung vom 31. Mai 2012) ist nun bei Gericht eingegangen. Brüssel fordere keine rückwirkenden Strafzahlungen im Falle der Verurteilung. Dies habe eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt, heißt es bei »Spiegel Online«. Neben diesem Vertragsverletzungsverfahren müsse sich der EuGH auch mit einer Klage aus Irland befassen. Der irische High Court habe den EuGH vergangene Woche mit entsprechendem Schriftsatz aufgefordert, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) zu überprüfen. Der EuGH solle klären, ob die Rechte der Nutzer von der EU-Richtlinie genügend respektiert werden und ferner ob die Umsetzung einer EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz vereinbar mit der Europäischen Charta für Menschenrechte sein müsse. 

Unterdessen kündigte EU-Kommissarin Cecilia Malmström erst kürzlich an, die bereits seit längerem geplante Überarbeitung der umstrittenen EU-Richtlinie zusammen mit einer neuen EU-Datenschutzrichtlinie voraussichtlich im kommenden Jahr vorzulegen (vgl. Meldung vom 4. Juli 2012).

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