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26.02.2008; 10:57 Uhr
WDR: »Neue EU-Rundfunkmitteilung ist Kompetenzüberschreitung«
Missachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Kulturgut kritisiert

Als Kompetenzüberschreitung kritisierte der WDR-Rundfunkrat am 25.2.2008 das EU-Konsultationsverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Definition der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben obliege gemäß dem Amsterdamer Protokoll ausschließlich den Mitgliedsländern. Nach Ansicht des Rundfunkrats strebe die Kommission eine grundlegende Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Konsequenz tiefer inhaltlicher Eingriffe an. Im Vordergrund stünde allein der Rundfunk als Dienstleistung und Wirtschaftsgut - dass es sich dabei auch um ein kulturelles Gut handele, folge u. a. aus der mit den Stimmen der EU-Länder ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt, die auch für die Gemeinschaftsorgane bindendes Recht sei.

Zudem sei nicht auszuschließen, dass die für Anfang 2009 in Aussicht gestellte veränderte Rundfunkmitteilung diejenigen Umsetzungsschritte obsolet machen könnte, die bis dahin als Folge des am 24.4.2007 eingestellten Prüfverfahrens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland entwickelt sein werden (zum Prüfverfahren siehe Meldung vom 24.4.2007). »Damit wird der soeben vermeintlich gewonnenen Rechtssicherheit erneut der Boden entzogen, noch bevor sie überhaupt verbindlich zu Papier gebracht wird«, so der WDR-Rundfunkrat. Darüber hinaus habe die Entscheidungspraxis der Kommission der letzten Jahre gezeigt, dass vorgebrachte Beschwerden auf der Grundlage der geltenden Mitteilung gelöst werden konnten und können.

Abgesehen davon stößt sich das WDR-Gremium an der von der Kommission gewählten Vorgehensweise. So sei die Form der Mitteilung für medienpolitisch existentielle Bereiche nicht angemessen, zumal sie sich der Beteiligung durch Parlament und Rat entziehe und auch anderweitig keiner demokratischen Kontrolle unterliege. Darüber hinaus beziehe der vorgelegte Fragenkatalog nicht die noch in der alten Mitteilung unter Hinweis auf das Amsterdamer Protokoll enthaltene Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das Funktionieren des Demokratie und Erhalt der Meinungsvielfalt mit ein. Anfang Januar 2008 hatte die Europäische Kommission angekündigt, ihre Mitteilung »über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk« aus dem Jahre 2001 überarbeiten und hierzu eine öffentliche Konsultation durchführen zu wollen (siehe Meldung vom 11.1.2008).

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