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13.12.2011; 17:52 Uhr
Stellungnahme der Produzentenallianz zum Entwurf der EU-Richtlinie über bestimmte Nutzungen verwaister Werke
»Vorschlag nicht ausgereift und bedarf in wesentlichen Punkten der Präzisierung, Klarstellung und Ergänzung«

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) begrüßt mit ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme zum »Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke« (KOM(2011) 289 endgültig) die Initiative der Kommission, »die Frage der Nutzbarmachung von verwaisten Werken einer gesetzlichen und innerhalb der EU harmonisierten Regelung zuzuführen«. Allerdings sieht die Produzentenallianz in dem Regelungssystem einen Eingriff in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte. »Die Regelungen müssen daher den an Schrankenregelungen zu stellenden Anforderungen genügen und so eng wie möglich ausgestaltet werden«. Insgesamt hält die Produzentenallianz  »weitere Beratungen bzw. Diskussionen insbesondere für den audiovisuellen Bereich« für »sinnvoll und wünschenswert«.

Die Produzentenallianz setzt ihr besonderes Augenmerk auf eine EU-weit einheitliche Regelung. Die Ausgestaltung wesentlicher Regelungsbereiche dürfe nicht den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden. Dies betreffe insbesondere die Bestimmungen über die Begünstigten, die sorgfältige Suche und die zulässigen Formen der Nutzung. Die Produzentenallianz fordert in diesem Zusammenhang eine unbedingte Harmonisierung, strenge Anforderungen an die Bestimmungen und präzise Vorgaben in der Richtlinie. Die sorgfältige Suche sei ebenso Kernvorschrift des Richtlinien-Vorschlages wie die Qualifizierung eines Werkes als verwaistes Werk. Die Erforderlichkeit und Wichtigkeit der sorgfältigen Suche könne nicht genug betont werden. Um unterschiedliche Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu den Voraussetzungen, wann eine sorgfältige Suche gegeben ist, zu verhindern, hält es die Produzentenallianz für unerlässlich, »die Kriterien in der Richtlinie selbst näher zu definieren«. Die zulässigen Formen der Nutzung verwaister Werke seien klar und in engen Grenzen durch einen abschließenden bzw. zumindest beispielhaften Katalog zu regeln. Hierbei müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Nutzung müsse »unbedingt stets vergütungspflichtig« sein. Die Sicherstellung der Vergütung könne und sollte über Verwertungsgesellschaften erfolgen. Ferner fordert die Produzentenallianz die Klarstellung des Begriffs des Rechteinhabers. Auch der Filmhersteller müsse aufgrund seiner besonderen und umfassenden Stellung als Inhaber eines originären Leistungsschutzrechts von dem Begriff des Rechteinhabers umfasst sein. Bei mehreren Rechtinhabern sollte insbesondere Zusammenhang mit Filmwerken auf einen eng begrenzten und definierten Personenkreis abgestellt werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

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