Schröder erwirkt einstweilige Verfügung gegen Westerwelle
Der aus dem Amt ausgeschiedene Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat am 23.3.2006 vor dem Landgericht Hamburg (LG Hamburg) eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es dem Vorsitzenden der Westerwelle bezeichnete das Vorgehen Schröders als Angriff auf die Meinungsfreiheit, von der er sich nicht einschüchtern lasse. Er habe daher Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, Termin für die mündliche Verhandlung beim LG Hamburg ist der 31.3.2006.
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