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24.03.2006; 11:46 Uhr
Schröder erwirkt einstweilige Verfügung gegen Westerwelle
Ordnungsgeld bei Wiederholen kritischer Aussagen über Tätigkeit nach Ausscheiden Schröders aus dem Amt

Der aus dem Amt ausgeschiedene Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat am 23.3.2006 vor dem Landgericht Hamburg (LG Hamburg) eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es dem Vorsitzenden der bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 EUR untersagt ist, Kritik am Engagement des SPD-Politikers als Aufsichtsratsvorsitzender des russisch-deutschen Gaspipeline-Konsortiums NEGP nach seinem Ausscheiden aus dem Amt zu üben. Dies berichtete »Spiegel online« am 23.3.2006, demzufolge Westerwelle unter Bezug auf die Bundestagswahl gesagt hat: »Wir haben unser Wort gehalten, wir sind nicht mal eben in den Seitenwechsel gesprungen wie gewisse andere Herren, nachdem sie aus der Regierung draußen waren. Erst über 'Heuschrecken' schimpfen und dann für sie arbeiten«.

Westerwelle bezeichnete das Vorgehen Schröders als Angriff auf die Meinungsfreiheit, von der er sich nicht einschüchtern lasse. Er habe daher Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, Termin für die mündliche Verhandlung beim LG Hamburg ist der 31.3.2006.

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