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18.09.2006; 14:23 Uhr
Belgisches Gericht untersagt Google Speicherung von Zeitungsartikeln in Datenbank
Brüsseler Richter bejahen Verletzung von Autorenrechten und des Schutzes von Datenbanken
Der Internet-Suchmaschinenbetreiber Google muss die Inhalte französisch- und deutschsprachiger Zeitungen Belgiens aus seinen Datenbanken entfernen. Dies entschied das Gericht Erster Instanz Brüssel laut einer Meldung des »Grenzechos« vom 18.9.2006 durch einstweilige Verfügung. Bei Zuwiderhandlung droht dem Betreiber ein tägliches Bußgeld von 1 Mio. EUR. Geklagt hatte das Unternehmen Copiepresse, das einem Artikel der »Welt« vom selben Tage zufolge Autorenrechte wahrnimmt und sich dabei auf die Tatsache stützte, dass es zwischen Google und den belgischen Medienunternehmen keine Vereinbarungen über die Nutzung von Presseartikeln gebe. Wie das »Grenzecho« aus dem Urteil zitiert, sahen die Brüsseler Richter vor allem in der Zusammenstellung von Nachrichten-Links auf der Seite »Google News« eine Verletzung von Autorenrechten sowie einen Verstoß gegen den Schutz von Datenbanken. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2799: http://www.urheberrecht.org/news/2799/
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