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26.06.2007; 10:46 Uhr
Reding erwartet größeren Wettbewerb bei Breitband-Regulierung in Deutschland
Brüssel geht vorgeschlagene Regulierungsverfügung der BNetzA nicht weit genug
Einen angemessenen Netzzugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer fordert die Europäische Kommission beim Übergang zum Breitbandnetz der nächsten Generation (Glasfasernetze). In europaweit einheitlicher und transparenter Weise soll nach Ansicht der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding zum Nutzen der Verbraucher echter Wettbewerb und die hierfür erforderliche Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer sichergestellt werden. Anlass für dieses Statement war die der Kommission vorgelegte Marktdefinition und -analyse und der hierauf basierende Entwurf einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sie Brüssel Ende Mai zur Überprüfung vorgelegt hatte. Danach sollten die bisherigen Verpflichtungen der Deutschen Telekom AG zum Zugang zur TAL beibehalten werden, zusätzlich soll sie aber ihren Wettbewerbern auch den Zugang zu ihren Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVt) gewähren. Nur für den Ausnahmefall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich ist, sieht die Regulierungsverfügung den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen der Deutschen Telekom vor. Diese von der BNetzA vorgeschlagenen Regelungen gingen zwar nach Ansicht Redings in die richtige Richtung, jedoch nicht weit genug. So hätten alternative Betreiber in Deutschland bereits mit dem Aufbau einer eigenen Infrastruktur bis zu den Ortsvermittlungen oder zentraleren Netzebenen begonnen. Aus diesem Grunde müssten sie auch auf wirtschaftliche Weise die neuen Zugangspunkte in den Verteilerkästen an der Straße erreichen können. Daher legt die Europäische Kommission der BNetzA nahe, den Wettbewerbern auch während des Ausbaus zu den Netzen der nächsten Generation den Zugang zum bestehenden Kupferleitungsnetz der Deutschen Telekom zu erhalten. Dies könne dadurch sichergestellt werden, indem den Wettbewerbern gegebenenfalls wirtschaftlich rentabler Zugang zum Leitungs- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom gewährt wird, damit sie ihre eigenen Netze bis zu den Verteilerkästen an der Straße führen und dort die erforderliche Ausrüstung installiert werden können. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3072: http://www.urheberrecht.org/news/3072/
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