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31.08.2007; 11:45 Uhr
MCPS-PRS-Alliance einigt sich mit YouTube über Vergütung
Verwendung von Musikstücken im Videoportal wird künftig in England vergütet
Die MCPS-PRS-Alliance hat mit dem Internet-Videoportal YouTube eine Lizenzvereinbarung zur Verwertung von über 10 Mio. Musikstücken auf der Plattform getroffen. Danach dürften in Zukunft nach Angaben der englischen Verwertungsgesellschaft für Musiker, Komponisten und Musikverleger ihre 50.000 Wahrnehmungsberechtigten mit Zahlungen für die Verwendung ihrer Werke bei YouTube rechnen, sei es in Form von Musikvideos, sei es bei Videos von Nutzern oder anderen audiovisuellen Inhalten. Selbstverständlich entfalte diese Regelung nur Wirkung für das Vereinigte Königreich. »Wir sind sehr erfreut«, so der Hauptgeschäftsführer der MCPS-PRS-Alliance, Steve Porter. Auch Chad Hurley, CEO und Mitbegründer von YouTube, zeigte sich zufrieden angesichts dieser »bahnbrechenden« Einigung: »Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir mit der Musikindustrie zusammenarbeiten, um neue und kreative Wege der Vergütung für Musikschaffende zu beschreiten«. Über den genauen Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die Höhe der Vergütung, teilten die Verhandlungspartner nichts mit. Entsprechende Verhandlungen laufen auch in Deutschland bereits seit einigen Monaten. Anfang Juli hieß bei der GEMA, sie sei sich mit YouTube einig, lediglich über die Synchronisationsrechte verhandelten die Betreiber derzeit noch mit dem Deutschen Musikverleger-Verband. Bis Ende 2008 seien zunächst Pauschalzahlungen geplant, da noch nicht erfassbar sei, für welche Musik und welchen Künstler wie viele Gebühren anfielen, zitierte heise online den GEMA-Syndikus Alexander Wolf im Juli. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3128: http://www.urheberrecht.org/news/3128/
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