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15.01.2009; 17:32 Uhr
Landgericht Hamburg: Verhandlungsauftakt im Urheberrechtsstreit gegen Rapper Bushido
Italienische Musiker machen Plagiatsvorwürfe gegen Prince-Hit »The Most Beautiful Girl« öffentlich

Zum Auftakt des Prozesses um mögliche Urheberrechtsverletzungen in Songs des Rappers Bushido konnten sich die Parteien vor dem Landgericht Hamburg nicht auf einen Vergleich einigen. Die französische Gothic Band Dark Sanctuary hatte den Vorwurf geäußert, Bushido habe Teile ihrer Lieder für insgesamt 16 Rap-Songs verwendet, die größtenteils auf dem Album »Von der Skyline zum Bordstein zurück« erschienen sind. Aus diesem Grund hatten die Band und ihre Plattenfirma Sound Cave Klage gegen den Musiker, sein Label Ersguterjunge sowie die Plattenfirma Universal Music erhoben und sich dabei auf ein Gutachten des Musikwissenschaftlers Hartmut Fladt berufen, der in den betreffenden Songs eine «drastischen Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle« sieht (vgl. Meldung vom 20. November 2008). Wie »Welt Online« berichtet, habe das Gericht in der Verhandlung Sympathien für die Position der Kläger und die Meinung des Experten durchblicken lassen. So habe der Vorsitzende Richter erklärt, es spreche nach vorläufiger Betrachtung einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 13. März 2009 angesetzt.

Zwei italienische Songschreiber haben ebenfalls Plagiatvorwürfe erhoben. Sie wandten sich an die Öffentlichkeit, weil sie über einen seit 15 Jahren andauernden Urheberrechtsprozess um den Hit »The Most Beautiful Girl« des US-amerikanischen Künstlers Prince informieren wollen, wie »SoulSite.de« berichtet. So habe ein italienisches Gericht Anfang 2008 in zweiter Instanz festgestellt, dass der Song aus dem Jahr 1994 Elemente des Liedes »Takin' Me To Paradise« von Bruno Bergonzi und Michele Vicino aus dem Jahr 1983 übernehme. Eine abschließende rechtskräftige Entscheidung liege jedoch auch nach 15 Jahren noch nicht vor, so die Künstler. Derzeit laufe das Gerichtsverfahren in dritter Instanz, mit einem Abschluss sei erst in einigen Jahren zu rechnen.

 

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