Institut für Urheber- und Medienrecht

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22.06.2009; 16:20 Uhr
Informationskreis Aufnahmemedien meldet Durchbruch bei den Vergütungsverhandlungen zu USB-Sticks und Speicherkarten
Verhandlungsparteien schätzen Anteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung übereinstimmend auf 5 Prozent

In den Verhandlungen zwischen dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM), der Hersteller und Importeure von digitalen und analogen Speichermedien vertritt, und den Verwertungsgesellschaften um die urheberrechtliche Pauschalvergütung gem. § 54 Abs. 1 UrhG haben sich die Beteiligten ein Stück weit angenähert. Wie der Branchenverband meldet, gingen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften und die Vorschläge der Industrie bei Produkten, die seit dem »2. Korb« der Urheberrechtsreform zum 1. Januar 2008 auch vergütungspflichtig sind, teilweise noch weit auseinander. Im Bereich der Speicherkarten und der USB-Speichermedien habe man hingegen einen ersten Verhandlungserfolg erzielt. So seien sich die Parteien einig darüber, dass der Anteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung bei diesen Speichermedien mit durchschnittlich 5 Prozent zu veranschlagen sei.

Die Festlegung der Vergütung soll nun in einem Tarif erfolgen, der sich unabhängig von der Kapazität des Mediums bemessen werden soll, um Abrechnung und Kontrolle übersichtlich und einfach handhabbar zu machen. Als möglichen Vergütungssatz, der als Vergütung für die Möglichkeit privater Vervielfältigungen im Sinne von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch die Hersteller bzw. Importeure zu entrichten sei, einigte man sich in einer Verhandlungsrunde im Mai 2009 auf einen Betrag von 10 Cent je USB-Stick bzw. Speicherkarte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

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