Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.08.2010; 16:47 Uhr
Bundeskabinett billigt Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit
Anwendung der »Beihilfe zum Geheimnisverrat« gegen Journalisten ausgeschlossen

Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit (vgl. Meldung vom 6. April 2010) gebilligt. Damit soll die Anwendung der »Beihilfe zum Geheimnisverrat« ausgeschlossen werden. Journalisten können daher in Zukunft ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Bundesjustizministerin sieht in dem Schutzgesetz für Journalisten und Informanten eine Stärkung der Bürgerrechte. Der DJV-Vorsitzende Michael Konken kritisierte , dass die »Anstiftung zum Geheimnisverrat« nach wie vor ein Straftatbestand sei. Ingesamt zieht der DJV aber in puncto Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen eine positive Bilanz. Seit den 1980er Jahren sei es in rund 200 Fällen zu keiner Verurteilung von Journalisten gekommen.

(Update 19. Oktober 2010) Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf am 15. Oktober 2010 passieren lassen. Damit ist der Weg frei für die Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag (vgl. Pressemitteilung des DJV vom 15. Oktober 2010).

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