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23.01.2012; 11:48 Uhr
Alternativ-Vorschlag für »SOPA«-Gegner: Neuer Gesetzesentwurf »OPEN« vorgelegt
Entscheidungen über »SOPA« und »PIPA« auf unbestimmte Zeit verschoben

Medienberichten zufolge zeigen die Proteste gegen die umstrittenen US-Gesetze »SOPA« und »PIPA« (vgl. Meldung vom 17. Januar 2012) Wirkung. Die für morgen geplante Verabschiedung des »Protect IP Act« (PIPA) soll anlässlich der jüngsten Ereignisse vorerst abgesagt worden sein. Der »Stop Online Piracy Act« (SOPA) soll überarbeitet werden. Chris Dodd, Chairman des US-Filmindustrieverbands MPAA und einer der Hauptlobbyisten von »SOPA« reagierte entäuscht und lies laut Onlineberichten in einem Statement anklingen, dass US-Präsident Barack Obama auf Wahlkampfspenden verzichten müsse, sollte er »SOPA« nicht unterstützen.

Wie die »Süddeutsche Zeitung« meldet, ist bereits ein Alternativ-Vorschlag, der »Online Protection & Enforcement of Digital Trade Act« (OPEN) vorgelegt worden. Die Unterstützer von »OPEN« sollen vor einigen Monaten den Entwurf auf der Seite »keepthewebopen.com« veröffentlicht und zur Diskussion gestellt haben. Anmerkungen aus der Öffentlichkeit seien in den offiziell eingebrachten Entwurf eingeflossen. Bereits dieses transparente Vorgehen mache den Entwurf für »SOPA«-Gegner sympathisch. Inhaltlich sieht »OPEN« u.a. vor, dass nicht die US-Staatsanwaltschaft, sondern die unabhängige amerikanische Behörde »International Trade Commission« (ICT) für den Kampf gegen Online-Urheberrechtsverletzungen auf ausländischen Seiten verantwortlich sein soll. Hierdurch soll mehr Unabhängigkeit und größere Kompetenz gewährleistet werden. »OPEN« sieht im Gegensatz zu »SOPA« eine Benachrichtigung der betroffenen Website vor, sobald eine Beschwerde über Urheberrechtsverletzungen eingegangen ist. Gibt die ICT einer Beschwerde statt, können nur amerikanische Werbeanbieter und Bezahldienste dazu verpflichtet werden, die Geschäftsbeziehungen zum betroffenen Portal zu beenden. Netzfilter und -sperren sieht »OPEN« nicht vor. Gegen nicht-amerikanische Internet-Portale kann die ICT nur vorgehen, wenn deren Zweck eindeutig und »fast ausschließlich« die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ist. Unterstützer sehen in »OPEN« eine Stärkung des »Digital Millennium Act« (DCMA) und damit auch des Prinzips »notice and take-down«, wonach Betreiber Inhalte erst offline nehmen, wenn ein Rechteinhaber dies berechtigterweise wünscht. Kritiker befürchten jedoch hohe Kosten für ICT-Beschwerden und wenig Flexibiltät der Behörde. 

Im Umfeld der Diskussionen um die amerikanischen Gesetzesinitiativen: Wie »Spiegel Online« meldet, kommentierte die für Internetpolitik zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes die aktuellen Entwicklungen der US-Gesetzesentwürfe auf »Twitter«: »Ich bin froh, dass sich eine Kehrtwende ankündigt bei SOPA: Wir brauchen keine schlechte Gesetzgebung, wir sollten besser die Vorteile eines offenen Internets bewahren«. Die Digitale Gesellschaft e.V. hingegen betrachte die Entwicklungen in Europa kritisch und warne davor, dass das den umstrittenen US-Gesetzesentwürfen ähnelnde internationale Handelsabkommen »ACTA«, das noch der Zustimmung durch das EU-Parlament bedarf (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2011), auch zu einer Internet-Zensur durch die Provider führe. »Es kann nicht die Rolle von Unternehmen sein, über Meinungsfreiheit zu bestimmen«, so Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft. 

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