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25.01.2012; 11:35 Uhr
EU-Parlament in offenen Briefen zur Ablehnung von »ACTA« aufgefordert
»ACTA threatens the rule of law and fundamental rights«

In den kommenden Monaten wird das EU-Parlament über das »Anti-Couterfeiting Trade Agreement« (ACTA) abstimmen (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2011). »ACTA« baut auf dem »TRIPS«-Abkommen auf und bezweckt die Vereinheitlichung internationaler Standards zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, genauer zur Bekämpfung von Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. Die Foundation for a Free Information Infrastructure e.V (FFII) analysierte die in Vorbereitung der »ACTA«-Abstimmung des EU-Parlaments erstellte und veröffentlichte Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Parlaments und stellte die dort getroffenen Einschätzungen kritischen, im Vorfeld geäußerten Meinungen verschiedener Akademiker und Bürgerrechtsgruppen gegenüber. FFII kam zu dem Ergebnis, der Rechtsdienst des EU-Parlaments gehe konsequent über bekannte Problempunkte im Zusammenhang mit »ACTA« hinweg. Auf diverse von Kritikern hervorgehobene und auch in der vom EU-Parlament in Auftrag gegebenen Studie genannte Problempunkte gehe der Rechtsdienst nicht ein. In einem offenen Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments erklärte FFII, in der aktuellen Fassung überschreite »ACTA« das geltende EU-Recht. Da »ACTA« nach Auffassung von FFII weder mit den Grundrechten der EU noch mit internationalen Abkommen vereinbar sei, fordert der Förderverein die Volksvertreter zur Ablehnung des »ACTA«-Abkommens auf. Ante Wessels von FFII betont: »ACTA will negatively impact innovation, start up companies, mass digitization projects, access to medicines and Internet governance. ACTA threatens the rule of law and fundamental rights.« Auch die Vereinigung »La Quadrature du Net« richtete einen offenen Brief an den Entwicklungsausschuss des EU-Parlaments, in dem sie »ACTA« kritisierte.

Hauptkritikpunkte gegen »ACTA« sind neben der Tatsache, dass das plurilaterale Handelsabkommen hinter geschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, insbesondere die in »ACTA« vorgesehenen Maßnahmen zur Kontrolle des Internets (siehe auch Meldung vom 22. Dezember 2011). Hierzu zählen u.a. die mögliche Einführung einer Strafbarkeit bei Urheberrechtsverletzungen und eine Regelung der Providerhaftung, durch die Plattformbetreibern eine größere Verantwortung auferlegt werde, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Kritiker befürchten, dies könne zu größerer Überwachung der Nutzer und damit zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz führen.

Onlineberichten zufolge kam es in Österreich und Polen zu Hackerangriffen auf Regierungswebsites, nachdem beide Länder angekündigt hatten, noch diese Woche das »ACTA«-Abkommen zu unterzeichnen. Die Attacken sollen besonders in Polen breite Protestaktionen gegen »ACTA« ausgelöst haben. Polens Präsident Donald Tusk habe daraufhin angekündigt, über eine Verschiebung des Beitritts zu beraten. Die österreichische Bundesregierung habe hingegen gestern die Unterzeichnung von »ACTA« beschlossen.

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