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05.03.2012; 13:25 Uhr
Koalition bringt Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den Weg
»Angemessene finanzielle Beteiligung« für Verlage und Urheber

Gestern hat der Koalitionsausschuss von CDU und FDP die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, sollen »Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein, als andere Werkvermittler«. Aus diesem Grund sollen laut Protokoll des Koalitionsausschusses »Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten«. Weiter heißt es, »gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. (...) Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen«. Die konkrete Ausgestaltung und Regelung des Leistungsschutzrechts ist weiterhin unklar.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Deutsche Journalisten Verband e.V. (DJV) begrüßen die Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht. Im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam schützen zu können, so der BDZV. Der prominenteste Gegner des Leistungschutzrechts für Verlage ist die laut »Spiegel Online« von Google finanziell unterstützte Initiative »Igel«, zu der sich fast 50 Verbände, Blogs und Projekte zusammengeschlossen haben. Sie befürchten u.a. eine Überlagerung des Urheberrechts durch ein Leistungsschutzrecht, sodass Journalisten in ihren Rechte beschnitten werden könnten. »Igel« hat Pro- und Contra-Argumente zur Debatte zusammengetragen. Mit Überschriften wie »Ein schwarzer Tag für das Urheberrecht« und »Axel Springer kauft sich Leistungsschutzrecht« kommentieren die Blogs »iRightsinfo« und »netzpolitik« das geplante Vorhaben. 

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[IUM/ct]

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