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05.07.2012; 10:55 Uhr
Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung gegen Artikelausschnitt in der »Emma«
LG Köln weist Widerspruch von Alice Schwarzer ab

Laut »Legal Tribune Online« hat sich Moderator Jörg Kachelmann erneut in einem Rechtsstreit gegen die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer durchgesetzt. Das LG Köln hat der Meldung zu folge am 13. Juni 2012 einen Widerspruch Schwarzers gegen eine von Kachelmanns Anwalt erwirkte einstweilige Verfügung abgewiesen (Az.: 28 O 96/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Alice Schwarzer hatte in ihrer Frauenzeitschrift »Emma« die Begriffe »einvernehmlicher Sex« und »Unschuldsvermutung« als Unworte des Jahres vorgeschlagen. Zur Begründung solle »man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden« fragen. Das Gericht begründe seine Entscheidung damit, dass die Passage den Eindruck erwecke, Kachelmann habe »Claudia D.« (von vielen Medien benutzte Abkürzung der ehemaligen Geliebten, die den Fernsehmoderator angezeigt hatte) vergewaltigt. Dies verletze sein Persönlichkeitsrecht. Die Argumentation Schwarzers, mit »Claudia D.« müsse nicht zwingend die Ex-Freundin Kachelmanns gemeint sein, überzeugte das Gericht nicht. Die Verknüpfung dränge sich vielmehr dem durchschnittlichen Leser auf, so das LG Köln.

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[IUM/ct]

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