mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.10.2013; 10:35 Uhr
OLG München: Internet-Versandhändler nicht für E-Book-Inhalte haftbar
Enkelin von Karl Valentin erleidet Niederlage gegen »Amazon«

Das OLG München hat gestern entschieden, dass Internet-Versandhändler nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books haften (Az.: 29 U 885/13; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der Senat habe den Online-Vertrieb mit dem Buchhandel verglichen. »Keiner, der seine Urheberrechte verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen«, so der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein laut »Heise Online«.

Geklagt hatte die Enkelin des Komikers Karl Valentin. Im Kindle-Shop des Internet-Versandhändlers »Amazon« habe sie Medienberichten zufolge das E-Book »Bitte Warten! Das Wartebuch für Ungeduldige« entdeckt. Darin fand sich ein Auszug aus dem Sketch ihres Großvaters über den »Buchbinder Wanninger«, angeboten vom Verlag Books on Demand, dem sie hierzu keine Erlaubnis erteilt hatte. Die Klägerin wollte mit der Klage gegen die Amazon Media feststellen lassen, dass der Internet-Versandhandel für die von ihm vertriebenen elektronischen Bücher haftbar ist. Dies lehnte das OLG München ab und bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz (Az.: 33 O 864/12).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5059:

https://www.urheberrecht.org/news/5059/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.