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04.04.2014; 11:23 Uhr
Türkische Regierung hebt »Twitter«-Sperre nach Gerichtsurteil auf
Verfassungsgericht: »Sperrung des Social Media Dienstes rechtswidrig«

Nachdem das türkische Verfassungsgericht am Mittwoch die vor 14 Tagen verhängte landesweite »Twitter«-Sperre (vgl. Meldung vom 21. März 2014) für rechtswidrig erklärt hat, wurde der Zugang zu dem Kurznachrichtendienst gestern von der türkischen Telekommunikationsbehörde wieder freigeschaltet. Wie zuvor das Verwaltungsgericht in Ankara (vgl. Meldung vom 27. März 2014) stellten auch die Verfassungsrichter fest, dass eine Sperre der Webseite einen Verstoß gegen die Bürgerrechte darstelle.

Die Aufhebung der Zensurmaßnahme sollte nach Anordnung des Verfassungsgerichts sofort stattfinden. Ein Sprecher der türkischen Regierung bestätigte am Donnerstag abend gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Sperre aufgehoben wurde.

Nach wie vor blockiert ist die Zugangsmöglichkeit zur Video-Plattform »YouTube«. Auch mit der Rechtmäßigkeit dieser Sperre befassen sich derzeit die türkischen Gerichten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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