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07.07.2014; 08:57 Uhr
Bundestag beschließt ermäßigten Steuersatz für Hörbücher ab 2015
Für Downloads, Hörspiele und E-Books gilt weiterhin der volle Satz

Ab 1. Januar 2015 gilt für Hörbücher ebenso wie für gedruckte Bücher der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dies hat der Bundestag am Donnerstagabend im Rahmen des Gesetzentwurfes (pdf-Datei) »zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« beschlossen. Für Downloads, Hörspiele, E-Books, E-Paper und ähnliche elektronische Medien sollen zunächst aber weiterhin 19 Prozent fällig sein. Eine Senkung des Steuersatz auch für diese Gattung ist zwar geplant (vgl. Meldung vom 29. April 2014), allerdings ist dafür vorerst eine Änderung des einschlägigen EU-Rechts notwendig.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung des Bundestags. Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, ist zuversichtlich, »dass sich die Bundesregierung jetzt auch auf europäischer Ebene für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books stark machen wird«

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