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07.07.2014; 09:26 Uhr
Nach BGH-Urteil zu »Cyber-Mobbing« in Bewertungsportalen: Union will TMG verschärfen
Mehr Schutz vor wiederholten, böswilligen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten

Onlineberichten zufolge plant die Unionsfraktion im Bundestag eine Verschärfung des Telemediengesetzes (TMG). Nach dem kürzlich verkündeten Urteil des BGH, wonach Betreiber von Bewertungsportalen nur in Ausnahmefällen, etwa bei strafrechtlichen Ermittlungen, die Nutzerdaten von anonymen Online-Kritikern herausgeben müssen (vgl. Meldung vom 1. Juli 2014), erklärte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek, Obmann im Ausschuss Digitale Agenda, gegenüber dem »Spiegel«: »Das geltende Telemediengesetz ist absurd.« Zwar müssten »kritische Kommentare« gefahrlos möglich sein, doch der Schutz »vor wiederholten, böswilligen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten« müsse verbessert werden. Provider könnten beispielsweise verpflichtet werden, bei der dritten Anfrage zu einem Verleumdungsfall die Daten des Kunden preiszugeben, schlägt Jarzombek vor.

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[IUM/ct]

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