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12.12.2014; 10:36 Uhr
Kabel Deutschland muss über 40 Millionen Euro für Kabelweitersenderechte an VG Media nachzahlen
Parteien einigen sich außergerichtlich über die Lizenzbeträge für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme

In dem über neun Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH (Kabel Deutschland) und der VG Media um die Frage der Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung ist es nun zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen. Wie die VG Media in einer Pressemitteilung vom 10. Dezember 2014 berichtet, hat sich die Kabel Deutschland vertraglich gegenüber der VG Media verpflichtet, für die Vergangenheit bis Ende 2014 41,1 Millionen Euro (inkl. USt.) für die Kabelweitersenderechte der 144 nationalen und internationalen Radio- und Fernseh-Sendeunternehmen nachzuzahlen. Auch für die Zukunft wurde eine Lizenzvereinbarung geschlossen, die der Verwertungsgesellschaft zufolge zu einer erheblichen Erhöhung der von der Kabel Deutschland bisher geleisteten Zahlungen führen wird.  

Nach der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hatte auch das LG Berlin im August 2013 entschieden, dass Kabel Deutschland zu Nachzahlungen verpflichtet ist und sah den Betrag von rund 45,8 Millionen Euro für die Verwertung in den Jahren 2006 bis 2011 als angemessen an (Az.: 15 O 546/09) (vgl. Meldung vom 20. August 2013).

Kabel Deutschland hatte sich in dem Verfahren darauf berufen, nur ein technischer Dienstleister für die Sendeunternehmen zu sein und selbst keine urheberrechtliche Nutzung vorzunehmen, weshalb keine Pflicht zur Zahlung der Gebühr für Kabelweitersenderechte bestehe. Dieser Auffassung schloss sich das LG Berlin nicht an. Dagegen hatte Kabel Deutschland Berufung bei dem Kammergericht Berlin eingelegt. Nach der Unterzeichnung der Vergleichs- und Lizenzverträge wurde die für den 10. Dezember 2014 terminierte Verhandlung vor dem KG Berlin einvernehmlich abgesagt und das Verfahren nun beendet. 

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[IUM/kr]

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