mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.12.2014; 22:55 Uhr
US-Urheberrechtsfall um schauspielerische Darstellung in Mohammed-Trailer geht in die zweite Runde
Anhörung im Berufungsverfahren von Google gegen Cindy Lee Garcia

Im Berufungsverfahren des Urheberrechtsstreits zwischen Cindy Lee Garcia und Google wegen der Darstellung der Schauspielerin in dem Anti-Islam-Film »Innocence of Muslims« hat gestern der erste Anhörungstermin stattgefunden. Wie die »Los Angeles Times« am 16.12.2014 berichtet, hatten die Parteien die Gelegenheit vor dem U.S. 9th Circuit Court 11 Richtern ihre Argumente zu dem von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgten Fall vorzutragen. Es geht um die weittragende Entscheidung der Frage, ob die Darstellung eines Schauspielers in einem Film zu einem Miturheberrecht an dem Gesamtwerk führt. Im konkreten Film handelt es sich um einen 5-sekündigen Auftritt in einem 14-minütigen Film.

Im Februar 2014 hatte ein US-Bundesgericht in Kalifornien Google dazu verpflichtet, sämtliche Fassungen und Trailer des umstrittenen Anti-Islam-Films  von der Videoplattform »YouTube« zu entfernen sowie »alle Schritte zur Verhinderung künftiger Uploads zu unternehmen« (vgl. Meldung vom 27. Februar 2014). Garcia hatte sich in dem Verfahren auf ein ihr ihrer Ansicht nach zustehendes Urheberrecht an dem Film berufen (vgl. Meldung vom 28. September 2012). Nach dem »Digital Millennium Copyright Act« (DMCA) müsse Google auf Verlangen des Rechteinhabers auf »YouTube« auch von Dritten unrechtmäßig eingestellte Inhalte entfernen. Es handele sich eben nicht um ein so genanntes »work made for hire« bei dem der Auftraggeber Urheber im Sinne des U.S. Copyright Act sei. Ein Übertragung der Rechte auf den Filmproduzenten oder ein Produktionsunternehmen sei nicht vorgenommen worden. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt und hatte Garcia ein Urheberrecht für ihre Darstellung zugesprochen, weil sie geglaubt habe, dass diese für einen anderen Film sei, der nicht mit dem veröffentlichten Video zu tun habe. 

In dem Anhörungstermin am 15.12.2014 wurde die Frage erörtert, wodurch sich die relativ kurze Darstellung eines Schauspielers in einem großen Gesamtwerk von dem Beitrag eines Miturhebers unterscheide. Richterin M. Margaret McKeown wies darauf hin, dass die Zuerkennung eines Urheberrechts für Garcia dazu führen könnte, dass jeder der in einem Film erscheine, auch wenn sie nur als Bedienung in einer Szene die Getränke serviere, ein Urheberrecht an dem Film habe. Dies sei nicht der Sinn des Urheberrechts. Die Frage an M. Cris Armenta, den Anwalt der Schauspielerin, ob die Statisten in den Kampfszenen des Films »Herr der Ringe« auch Urheber des Gesamtwerks seien, bejahte dieser. Allerdings hätten diese Darsteller ihre Rechte, wie in typischen Hollywoodverträgen üblich, den Produktionsunternehmen übertragen. Dies sei der Unterschied zum vorliegenden Fall. Eine Übertragung der Rechte sei nicht erfolgt, da die Schauspielerin aufgrund der Aussage des Filmproduzenten fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass sie für einen Wüstenkrimi namens »Desert Warriors« engagiert worden sei. Teile der Tonspur seien durch anti-muslimische Inhalte ersetzt worden. Durch diese Täuschung und Änderung sei ihr Urheberrecht an der Darstellung verletzt worden. 

Neal Kumar Katyal, Anwalt von Google, erklärte, dass diese Sichtweise das Urheberrecht in tausend kleine Stücke zerteilen würde, die alle zu Klagen berechtigen würden. Nur Künstler, deren Werk für sich allein stehen könnte, wie Celine Dion's Beitrag zum »Titanic«-Soundtrack seien Urheber.

Der »LA Times« zufolge waren vor der Anhörung am 15.12.2014 verschiedene so genannte »Amicus Briefe« bei dem US-Berufungsgericht eingegangen. Dokumentarfilmer, Rechtsprofessoren, Unternehmen der High-Tech-Industrie und Netflix reichten Briefe zugunsten von Google ein. Schauspieler- und Musikerverbände unterstützten mit ihren Briefen die Klägerin Garcia. Auch die »LA Times« und andere Medienunternehmen hatten das Gericht gebeten, das Berufungsverfahren aufzunehmen.

 

Dokumente:

[IUM/kr]

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