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25.01.2015; 21:47 Uhr
Urteil des Neunten US-Bezirksgerichts: Copyright ist kein Mittel gegen Warenhandel auf Grauem Markt
Berufungsgericht entscheidet erneut im Rechtsstreit Costco gegen Omega

Im nunmehr 11 Jahre andauernden Rechtsstreit der Handelskette Costco und des Uhrenmachers Omega hat das Berufungsgericht einem Bericht von »Heise Online« zufolge durch Urteil vom 20. Januar 2015 zugunsten von Costco entschieden und damit seine ursprüngliche Entscheidung revidiert. Nach Ansicht der Richter des Neunten Bezirksgerichts darf Costco echte Omega-Uhren, die für einen anderen Markt vorgesehen waren, in die USA importieren und unter US-Preisniveau verkaufen. Zwei der drei Richter beriefen sich bei der Begründung auf die im Jahr 2013 ergangene Entscheidung des US-Supreme Court im Fall des Verlags John Wiley & Sons gegen den thailändischen Doktoranden der University of Southern California, Supap Kirtsaeng. In dem viel beachteten Fall ging es ebenfalls um in den USA günstiger verkaufte Graumarktimporte (vgl. Meldung vom 30. Oktober 2012). Der US-Supreme Court hatte hier über die Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes (die so genannte »First Sale Doctrin«) zu entscheiden. Es stellte sich die Frage, ob die Zustimmung des Copyrightinhabers zum Erstverkauf des Produkts außerhalb des US-Marktes ausreicht oder ob der Import nach Amerika einer weiteren Zustimmung bedarf. Die obersten Richter hatten am 19. März 2013 entschieden, dass eine einmal eingetretene Erschöpfung auch in den USA gilt. 

Die dritte Richterin des Berufungsgerichts im Fall Omega gegen Costco begründete ihre Entscheidung nicht mit dem Erschöpfungsgrundsatz, da sich Costco im zweiten Verfahrensdurchlauf nicht darauf berufen habe. Sie bestätigte daher das zweite Urteil der ersten Instanz, wonach die Berufung des Uhrenmachers auf das Copyright missbräuchlich sei. Omega hatte auf die Rückseite der Uhren, die selbst nicht urheberrechtlich geschützt sind, ein Logo eingraviert und in den USA nach dem Copyright Act registriert. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass es der Weitergabe der Uhren mit dem Logo in den USA nicht zugestimmt habe. Die »First Sale Doctrin« des Copyright Act gelte nicht für außerhalb der USA hergestellte Sachen.

Dem war das Berufungsgericht im ersten Verfahrensdurchlauf noch gefolgt. Der US-Supreme Court hatte in dritter Instanz unentschieden mit vier zu vier Stimmen geurteilt, womit die Entscheidung des Berufungsgerichts bestehen blieb. Dieses hatte den Fall aber wiederum an die erste Instanz zurückverwiesen. Diese urteilte wie »Heise Online« berichtet erneut zugunsten von Costco. Omegas offizielles US-Vertriebsunternehmen hatte mittlerweile eingestanden, dass der Sinn des Logos nur darin bestünde, den Grauimport der Uhren zu verhindern. Darin sah das Gericht einen Missbrauch des Copyright. Dieses diene laut US-Verfassung dazu, den Fortschritt von Wissenschaft und nützlichen Künsten voranzutreiben. Den Wettbewerb zu verhindern sei keine zulässige Anwendung des Copyright.

Dem schloss sich nun das Berufungsgericht zwar nicht ganzheitlich in der Begründung, jedoch im Ergebnis an. Darüber hinaus muss Omega knapp 400.000 US-Dollar an Costco zahlen. In einem laut »Heise Online« in den USA seltenen Schritt hat das Gericht Omega zum Ersatz von Anwaltskosten verpflichtet.

Dokumente:

[IUM/kr]

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