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10.02.2015; 10:04 Uhr
USA: EFF macht sich für weitere Ausnahmen vom DRM-Umgehungsverbot stark
US-Bürgerrechtsorganisation legt US-Copyright Office Petition vor

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) fordert weitere Ausnahmen zum Verbot der Umgehung des Digitalen Rechtekontrollmanagements (DRM) nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Einer Pressemitteilung der US-Bürgerrechtsorganisation vom 9. Februar 2015 zufolge hat der EFF eine entsprechende Petition bei der US-Copyright Office eingereicht. Diese überprüft gemäß Titel 17 Kapitel 12 des US Codes alle drei Jahre gemeinsam mit der Kongressbibliothek welche Werke im Sinne des »fair use«-Prinzips von dem Verbot der DRM-Umgehung ausgenommen werden sollten (vgl. Meldung vom 30. Oktober 2012).

In der EFF-Petition sind vier Ausnahmen aufgeführt:

Nutzer sollen DRM-Sperren umgehen können, um Video-Remixe zu erstellen. Hierbei sollen sowohl die Zugangssperren auf DVDs und Blu-ray discs sowie auf online streaming-Seiten umgangen werden dürfen.

Weiter soll der einzelne fähig sein, vom Hersteller nicht zugelassene Betriebssysteme und Anwendungen auf sein Smartphone sowie seinen Tablet-PC zu laden. 

Eine weitere Ausnahme sollte für die Bearbeitung alter Videospiele gelten, die ursprünglich eine Authentifizierung über einen zentralen Server erfordern, falls dieser Server bereits abgeschaltet wurde.  

Zuletzt soll eine DRM-Umgehung bei Bordcomputern von Kraftfahrzeugen zulässig sein, um die technische und betriebliche Sicherheit zu prüfen und Reparaturen vornehmen zu können. Der Autofahrer müsse fähig sein, "einen Blick unter die Motorhaube seine Fahrzeugs zu werfen", so Kit Walsh, Anwalt der EFF. Es käme allen zugute, wenn unabhängige Autowerkstätten das Wissen erlangten, das sie brauchen, um auf dem Markt zu bestehen, und Sachverständige fähig seien, die Sicherheit unserer Autos zu prüfen. 

Nach Ansicht von Mitch Stoltz, eines weiteren Anwalts der EFF, verleiht die Regelung des DMCA, Titel 17 U.S.C., § 1201 der Kongressbibliothek die Kontrolle darüber, was der einzelne mit seinen elektronischen Geräten tun dürfe und was nicht. Der DMCA sei dafür vorgesehen gewesen, vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Das Gesetz und sein labyrinthartiger Ausnahmeprozess, verhindere jedoch auch legale Aktivität, die mit Urheberrechtsverletzungen nicht zu tun hätten.

 

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