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19.03.2015; 09:59 Uhr
Europäische Filmförderer warnen vor überstürzter EU-Urheberrechtsreform
EFADs spricht sich für Beibehaltung der Territoriallizenzen aus

Die Vereinigung der Direktoren der Europäischen Filmförderungen, die European Film Agency Directors Association (EFADs), sieht keine Notwendigkeit, die Grundstruktur des Europäischen Urheberrechts zu ändern. In einem am 16. März 2015 veröffentlichten Positionspapier sprechen sich die Filmförderer vor allem für die Beibehaltung der Terriatoriallizenzen aus. Eine nach Territorien aufgeteilte Lizenzierung sei die Schlüsselbedingung für nachhaltige Investitionen in dem Filmsektor und einen effizienten Vertrieb der Werke. Diese Lizenzierung sei sowohl Grundstein wie auch Wachstumsförderer einer vielfältigen Auswahl qualitativ hochwertiger Werke zum Nutzen des europäischen Bürgers. Im Rahmen der Prüfung der EU-Urheberrechtsreformvorschläge der EU-Kommission sei die EFADs aber bereit, jegliche Maßnahmen genauer zu betrachten, die zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte führen und den Zugang zu europäischen Filmwerken und deren Bewerbung erleichtern, ohne die Finanzierung und Verwertung selbiger zu behindern. 

In einer Pressemitteilung der EFADs vom 16. März 2015 betont deren Präsident Peter Dinges, dass die Vereinigung das Ziel, die Verbreitung von Filmen und deren Verfügbarkeit für ein immer weiter wachsendes Publikum zu fördern, unterstützt. Man sei jedoch zutiefst besorgt über jegliche Vorschläge, die die Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen gefährden würden.  

Vorrangig sollte die EU faire Wettbewerbsbedingungen erstellen, die die gleichen Chancen für alle in der Branche Tätigen schaffen, zur ökonomischen Nachhaltigkeit verpflichten und das Engagement in der Schaffung lokaler Arbeitsplätze fördern. Der Schlüssel zu der künftigen Entstehung und Entwicklung einer pulsierenden digitalen audio-visuellen Kulturindustrie in Europa sei es, neue Teilnehmer, Europäer wie auch weltweit agierende Firmen, in die audiovisuelle Wertschöpfungskette aufzunehmen. Die digitalen Dienstleister sollten die Möglichkeit haben, den neuen Anforderungen der digitalen Konsumenten gerecht zu werden. Dabei müssten die Handelsbedingungen jedoch gleichzeitig das ökonomische Wohlbefinden des kreativen Sektors sicherstellen. 

Vor allem sei jegliche »big bang«-Herangehensweise, die den Filmsektor gefährden könnte, zu vermeiden. Jede rechtsetzende Handlung sollte sukzessiv und in enger Kooperation mit allen an der Entstehung und Entwicklung des digitalen audiovisuellen Marktes beteiligten Interessengruppen vorgenommen werden. 

 

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