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25.03.2015; 19:51 Uhr
Fotografen-Abmahnung wegen Bedienung des »Facebook-Share-Buttons« zurückgezogen
Springer-Verlag: »Erlaubnis für die Sharing-Funktion ist in den Verträgen mit den Fotografen abgedeckt«

Der Fotograf, der eine Internet-Nutzerin wegen der Betätigung des »Facebook-Share-Buttons« unter einem Bericht auf »Bild.de« eine Abmahnung hatte zukommen lassen, hat selbige zurückgezogen. Dies berichtet »Golem.de« am 25. März 2015 unter Berufung auf den Anwalt der Abgemahnten. Dieser vermutet, dass es sich hierbei um eine Reaktion auf das große Medienecho handelt. Auf der anderen Seite könnte es aber auch Druck vom Axel-Springer Verlag gegeben haben, so der Anwalt.  

Sandra Petersen, eine Sprecherin des Springer-Konzerns, erklärte gegenüber »Golem.de«: »In  den aktuellen Regelungen mit unseren Fotografen ist die Social-Media-Nutzung explizit geklärt, hier wird die Erlaubnis für die Sharing-Funktion abgedeckt. Bild stellt die Inhalte in den sozialen Netzwerken damit so zur Verfügung, dass sie geteilt werden dürfen.« Zu dem Einzelfall könne sich der Verlag laut »Golem.de« »noch nicht konkret äußern«.

In der Abmahnung hatte der Fotograf 1.000 Euro verlangt weil sein Name als Fotograf in dem »Facebook«-Vorschaubild, das bei Betätigung des »Share-Buttons« erscheint, nicht genannt wurde. Die Inhaberin einer Fahrschule hatte den »Button« unter einem Artikel gedrückt, der eine Fahrt von Marco Reus mit gefälschtem Führerschein beschrieb. Das streitgegenständliche Bild zeigte den Fußballspieler mit seinem Wagen (siehe auch Meldung vom 24. März 2015). 

Dokumente:

[IUM/kr]

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