mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.11.2015; 20:43 Uhr
EGMR gibt Paris Match im Fall um Berichterstattung über Fürst Albert von Monaco Recht
Bericht über uneheliches Kind war wegen der Bedeutung für die Erbfolge zulässig

Die Zeitschrift »Paris Match« darf über den unehelichen Sohn des Fürsten Albert von Monaco mit einer Stewardess berichten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge durch Urteil vom 10. November 2015 (Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Im Fall hatte die Illustrierte im Jahr 2005 ein Interview mit der Mutter von Alberts unehelichem Sohn AlexandreNicole Coste, veröffentlicht. Der Fürst hatte seinen Sohn zu dem Zeitpunkt noch nicht anerkannt.

Fürst Albert war gerichtlich gegen die Berichterstattung vorgegangen und hatte vor dem Tribunal de Grande Instance in Nanterre und dem Versailler Berufungsgericht Recht bekommen. Die zwei Instanzen verhängten eine Strafe von 50.000 Euro. Hierin sahen nun die 17 Richter der Großen Kammer des EGMR einstimmig einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zwar sei die Privatsphäre des Fürsten verletzt. Jedoch sei die Meinungsäußerungsfreiheit gem. Art. 10 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention im Fall höher zu bewerten als die Persönlichkeitsrechte des Fürsten. Da es bei der Berichterstattung um die Erb- und Thronfolge gehe, durfte die Presse nach Ansicht der Richter über den unehelichen Sohn des Fürsten berichten.

Bereits im November 2005 war Fürst Albert vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz gegen die Zeitschrift »Bunte«, die einen Artikel desselben Inhalts veröffentlich hatte, gescheitert (vgl. die Meldung vom 18. November 2015). Nach Ansicht der Richter kam dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht zu als dem Interesse des Fürsten am Schutz seiner Privatsphäre. Da der Fürst eine Person der Zeitgeschichte sei, dürfe die Presse über seinen unehelichen Sohn berichten, zumal es dabei auch um die Erb- und Thronfolge gehe.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5491:

https://www.urheberrecht.org/news/5491/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.