mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.11.2015; 18:27 Uhr
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes
Maas: Entwurf ist ein moderner und zukunftsfähiger Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in der vernetzten und digitalisierten Welt.

Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) heute mitteilt, hat das Kabinett am 11. November 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften beschlossen. Zum einen soll das Gesetz die EU-Richtlinie 2014/26/EU umsetzen und damit erstmals das Recht der Verwertungsgesellschaften in der Europäischen Union harmonisieren. Den Rechtsrahmen hierzu setzte in Deutschland bisher das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG). Als weiterer Schwerpunkt soll das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet werden. Laut der Pressemitteilung geht es hierbei insbesondere um die Privatkopievergütung.

Sowohl die in Umsetzung der VG-Richtlinie zu erlassenden Bestimmungen als auch die Reformregelungen hinsichtlich des Verfahrens zur Ermittlung der Geräte- und Speichermedienvergütung werden nun durch ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) geregelt, das das UrhWahrnG ablöst. Wie das BMJV mitteilt regelt das Gesetz sowohl das Innenverhältnis der Verwertungsgesellschaften zu den Rechtsinhabern als auch das Außenverhältnis zu Nutzern und zu anderen Verwertungsgesellschaften. Das Recht der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt wird modernisiert und an die künftige Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden angepasst.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, sieht in dem Entwurf einen »modernen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in der vernetzten und digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts«. Das Verfahren zur Aufstellung und Durchsetzung der Tarife für die Privatkopievergütung sei durch den Entwurf schneller und effizienter. »Damit die Kreativen und Verwerter auch dann sicher an ihr Geld kommen, wenn die Bestimmung der Tarife längere Zeit benötigt, kann die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitigkeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt künftig Sicherheit für den Vergütungsanspruch anordnen, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft. Insgesamt erreichen wir so einen fairen Ausgleich zwischen dem Vergütungsinteresse der Rechtsinhaber und den Belangen der zahlungspflichtigen Hardware-Industrie« , so Maas.

Wie die Initiative Urheberrecht in einer Pressemitteilung vom 11. November 2015 hinweist, wurden im Regierungsentwurf eine Reihe von Anregungen und Kritikpunkten, darunter der Initiative Urheberrecht selbst, umgesetzt. So sei der Gesetzestext dahingehend geändert worden, dass die kulturelle und soziale Förderung für Verwertungsgesellschaften wie bisher eine »Soll-« und keine »Kannvorschrift« ist. Weiter könne im Statut der Verwertungsgesellschaft geregelt werden, dass die Teilnahme an der Mitgliederhauptversammlung auch im Wege elektronischer Kommunikation erfolgen darf. An der von der Geräteindustrie stark kritisierten »Hinterlegungspflicht« bei strittigen Gerätevergütungen hält der Regierungsentwurf allerdings fest.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5492:

https://www.urheberrecht.org/news/5492/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.