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19.11.2015; 10:04 Uhr
ZAK stellt Verstoß gegen Werberegelungen bei RTL und RTL2 fest
Verletzung des Gebots der Trennung von Werbung und Programm

Mit der Ausstrahlung eines Hinweises auf eine Sendung bei Super RTL innerhalb des Werbeblocks im Programm von RTL ist Ende November 2014 gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen worden. Dies hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) laut einer eigenen Pressemitteilung vom 17. November 2015 festgestellt. Der Hinweis hätte nach Angaben der ZAK außerhalb des Werbeblocks platziert werden müssen, da es sich bei dieser Art der sog. Crosspromotion für Sendungen anderer Programme einer Senderfamilie nicht um Werbung handele. 

RTL hatte in seinem Programm einen Programmtrailer für eine Sendung von Super RTL innerhalb des RTL-Werbeblocks gesendet. Vor und nach dem Trailer war jeweils ein Werbespot platziert, ohne dass nach letzterem eine erneute Kennzeichnung durch ein Werbelogo erfolgte. 

Auch bei der Ausstrahlung eines Werbehinweises für ein Computerspiel im Programm von RTL2 von Ende November 2014 sah die ZAK eine Verletzung des Trennungsgebotes.

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[IUM/kr]

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