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09.05.2016; 21:04 Uhr
BGH verhandelt im September über das Print-Magazin »ARD-Buffet«
Bauer Media Group: »Schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit«

Wie der Hamburger Medienkonzern, Bauer Media Group, Presseberichten zufolge mitteilte, hat der BGH nach einer Nichtzulassungsbeschwerde die Revision gegen ein Urteil des OLG Hamburg zugelassen. Der BGH verhandele nun am 29. September 2016 über den Zeitschriftenableger der Sendung »ARD Buffet«, gegen den die Bauer Media Group schon länger vorgeht.

Die Zeitschrift stellt nach Auffassung der Klägerin einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag dar. Das Hamburger Verlagshaus forderte daher den SWR auf, das »ARD Buffet« zukünftig nicht mehr anzubieten oder anbieten zu lassen. 

»Das Vorgehen des SWR ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Es ist aus Sicht der Bauer Media Group nicht hinnehmbar, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in privatwirtschaftliche Medien drängt.«, so Andreas Schoop, Konzerngeschäftsführer der Bauer Media Group. Ein Sender, der GEZ-Gebühren erhält, könne sich »aufgrund des finanziellen Vorteils nicht ohne Rücksicht auf dem freien Wettbewerb bewegen«. Die Bauer Media Group verfolge mit der Klage das Ziel, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich bei der Publikation von Zeitschriften an die rundfunkrechtlichen Vorgaben zu halten haben.

Der SWR hingegen erklärte, es sei das gute Recht eines unabhängigen Gerichts, ein Revisionsverfahren zuzulassen. «Irgendwelche Präjudizien für eine Entscheidung in der Sache sehen wir nicht«, so der Unternehmenssprecher Wolfgang Utz auf Anfrage des Nachrichtenportals »kress«. »Es handelt sich um eine Zeitschrift von Burda Media - weder SWR noch SWR Media Services sind Anbieter oder Verleger der Zeitschrift und deshalb zu Unrecht verklagt«, so Utz

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