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26.06.2016; 14:19 Uhr
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts
Deutsches Kulturrat: »Ein gelungenes Gesetz«

Am 23. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den »Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes« verabschiedet. Den Beratungen lag die am 22. Juni 2016 vom Ausschuss für Kultur und Medien verabschiedete Beschlussempfehlung zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts zugrunde. Was bisher in drei Gesetzen (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung, Kulturgüterrückgabegesetz und Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten) geregelt war, soll künftig in einem Gesetz zusammengeführt werden. Die Regelungen sollen aufeinander abgestimmt sowie den europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. 

Das neue Gesetz regelt den Schutz nationalen Kulturguts gegen Abwanderung, die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut, das Inverkehrbringen von Kulturgut sowie die Rückgabe unrechtmäßig ein- bzw. ausgeführten Kulturguts. Mit dem Gesetz wird auch ein einheitlicher gesetzlicher Kulturgutbegriff geschaffen sowie eine Legaldefinition für nationales Kulturgut eingeführt. 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte: »Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat sehr gute Arbeit geleistet und das Kulturgutschutzgesetz an verschiedenen Stellen präzisiert und damit noch einmal verbessert.«

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