mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.06.2016; 15:23 Uhr
OLG Köln: Teilerfolg für Springer gegen den Werbeblocker »Adblock Plus«
Blockieren von Werbung legal - Bezahlmodell des »Whitelisting« wettbewerbswidrig

Im Streit um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers »Adblock Plus« hat das OLG Köln mit Urteil vom 24. Juni 2016 entschieden, dass die streitgegenständliche Software der beklagten Eyeo GmbH insoweit unzulässig ist, als die Werbung nur nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt wird (sog. »Whitlisting«). Die Blockade der Werbung als solche hält das Gericht hingegen nicht für wettbewerbswidrig (Az.: 6 U 149/15).

Die Software »Adblock Plus« kann von Internetnutern kostenfrei heruntergeladen werden. Sie verhindert, dass bestimmte Werbeinhalte auf Internetseiten angezeigt werden. Mit Hilfe von Filterregeln werden Serverpfade und Dateimerkmale von Werbeanbietern identifiziert und geblockt (»Blacklist«). Daneben besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Filtern in eine sog. »Whitelist« aufnehmen zu lassen. Von den Unternehmen auf der »Whitelist« erhält die Beklagte eine Umsatzbeteiligung.

Diese »Whitelist«-Funktion ist nach Auffassung des Gerichts eine unzulässige aggressive Praktik im Sinne von § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG. Die Beklagte befinde sich aufgrund der »Blacklist«-Funktion in einer Machtposition, die nur durch das von ihr kontrollierte »Whitlisting« wieder zu beseitigen sei. Mit dieser technisch wirkenden Schranke hindere die Beklagte die Klägerin, ihre vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Als »Gatekeeper« habe die Beklagte durch die Kombination aus »Blacklist« und »Whitelist« eine so starke Kontrolle über den Zugang zu Werbefinanzierungsmöglichkeiten, dass werbewillige Unternehmen in eine Blockadesituation gerieten, aus der diese sich sodann freikaufen müssten, führt das Gericht aus. Im Ergebnis würde die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen erheblich beeinträchtigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5664:

https://www.urheberrecht.org/news/5664/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.