mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.07.2016; 21:12 Uhr
OLG Frankfurt a.M. zur Umsetzungszeit eines Verfügungsverbots für einen TV-Spot
Zeitraum von 1,5 Tagen nicht zu lang

Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Umsetzung einer mittels einstweiligen Verfügung angeordneten Untersagung eines TV-Werbespots innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Tagen zu lang bemessen ist. Das Gericht verneinte dies mit der Begründung, dass dem betroffenen Unternehmen eine gewisse Zeit zur Überprüfung zugebilligt werden müsse, damit der konkrete Umfang des Verbots nachvollzgen werden könne. Dies gelte erst recht, wenn es um gebuchte Werbezeiten innerhalb eines Sendeplans gehe. Ein Zeitraum von 1,5 Tagen sei daher im Einzelfall durchaus angemessen und verhältnismäßig, so die Frankfurter Richter (Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: 6 W 60/16).

Der Antragsgegnerin war untersagt worden, einen bestimmten TV-Werbespot weiter auszustrahlen. Dieses Verbot setzte sie verzögert nach 1,5 Tagen um. Die Antragsstellerin sag hierin einen Verstoß gegen das gerichtliche Verbot und beantragte die Verhängung eines Ordnungsmittels.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5680:

https://www.urheberrecht.org/news/5680/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.