Filmlizenzen: EU-Kommission akzeptiert Selbstverpflichtung von US-Filmstudio
Im Geoblocking-Verfahren gegen US-amerikansiche Filmstudios, die Pay-TV-Sendern in Europa mittels Lizenzvereinbarungen das Verbot auferlegen, europäischen Verbrauchern außerhalb des Lizenzgebiets Zugriff auf das lizenzierte Programm zu gewähren (vgl. Meldung vom 26. Juli 2015), hat die EU-Kommission nun Zugeständnisse von Paramount Pictures akzeptiert. Danach will das US-Studio die Lizenzbedingungen für Pay-TV-Sender lockern und deren Kunden Zugriff auf die Programme auch außerhalb des Sendegebiets gewähren.
Die EU-Kommission hatte nach Kartelluntersuchungen im vergangenen Jahr verschiedenen US-Filmstudios einen »schwerwiegenden Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften« vorgeworfen, da Geoblocking den grenzüberschreitenden Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern ausschalte und den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufteile.
Paramount hat nun einer aktuellen Pressemitteilung der EU-Kommission zufolge zugesagt, dass es die umstrittenen Klauseln gegenüber Lizenznehmern in der EU weder anwenden noch gerichtlich durchsetzen werde. Zudem werde das Unternehmen solche Klauseln in künftigen Vereinbarungen nicht mehr verwenden. Dieses Verpflichtungsangebot habe die EU-Kommission angenommen.
Die Selbstverpflichtung des Filmstudios sei damit rechtlich bindend, wie die EU-Kommission erklärt, und die Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt.
Dokumente:
- Pressemeldung der EU-Kommission vom 26. Juli 2016
- Meldung bei Heise Online vom 26. Juli 2016
- Meldung bei Heise Online vom 22. April 2016
Institutionen:
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