mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.07.2016; 20:47 Uhr
TMG: Gesetzesänderung tritt in Kraft
Keine Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs

Am 27. Juli 2016 ist das »Zweite Gesetz zur Änderung des Telemdiengesetzes« in Kraft getreten, das WLAN-Anbieter vor der Haftung für Rechtsverstöße durch Nutzer freistellen soll. Anfang Juni war das Gesetz durch den Bundestag gegangen (vgl. Meldung vom 1. Juni 2016), zwei Wochen später gab auch der Bundesrat grünes Licht (vgl. Meldung vom 20. Juni 2016).

Die Regelungen des § 8 TMG, wonach Access-Provider für die Handlungen ihrer Nutzer nicht verantwortlich sind, sollen nun auch für die Anbieter drahtloser lokaler Netzwerke gelten. Zwischen privaten und gewerblichen Anbietern wird nicht differenziert. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Neuregelung soll »jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art« beschränkt werden. Dies gelte für straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aspekte genauso wie für Handlungen Dritter.

Die Gesetzesänderung erntete viel Kritik. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5686:

https://www.urheberrecht.org/news/5686/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.