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23.08.2016; 21:28 Uhr
OLG Frankfurt a.M.: Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für rechtswidrige Postings durch Dritte
BGH-Grundsätze zur missbräuchliche Nutzung eines eBay-Kontos übertragbar

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21. Juli 2016 entschieden, dass ein Inhaber eines Facebook-Accounts auch für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings durch unbefugte Dritte haftet, wenn er seine Zugangsdaten nicht sorgfältig verwahrt hat (Az.: 16 U 223/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Das OLG Frankfurt a.M. ist der Ansicht, dass die vom BGH in der sog. »Halzband-Entscheidung« (Az.: I ZR 114/06) entwickelten Grundsätze zur missbrächlichen Nutzung eines eBay-Accounts übertragbar seien. Der Inhaber eines Facebook-Profils könne sich daher nicht darauf berufen, nicht er selbst, sondern ein Dritter habe über seinen Account ein ehrverletzendes Posting veröffentlicht.

Vorliegend bejahten die Richter insbesondere aufgrund der Sorglosigkeit, mit der der Beklagte seine Zugangsdaten verwahrte, die Haftung für die erfolgten ehrverletzenden Äußerungen.

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[IUM/ct]

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