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04.09.2016; 22:04 Uhr
EU-Kommission: Streaminganbieter mit Sitz im Ausland müssen Filmabgabe zahlen
Produzentenallianz lobt die Entscheidung als »ersten und wichtigsten Schritt«

Auch Streaminganbieter mit Sitz im Ausland können zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden. Dies hat die EU-Kommission zum Abschluss eines langjährigen Verfahrens (vgl. Meldung vom 23. Mai 2016) entschieden und sich dabei einer Argumentation der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, angeschlossen, wie »DWDL« berichtet.

Für Grütters sei dies ein »großer Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft und von wegweisender Bedeutung für die zukünftige Finanzierung der deutschen Filmförderung«. Auch »Netflix« und »Amazon Prime« sowie andere Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland würden von der deutschen Filmförderung profitieren. »Deshalb müssen sie sich - genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen - getreu dem Solidargedanken des Filmförderungsgesetzes an der deutschen Filmförderung beteiligen«, so die Staatsministerin. Die Entscheidung der EU-Kommission hat nach Einschätzung Grütters »auch Ausstrahlungswirkung über die deutschen Grenzen hinaus«.

Auch die Allianz deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) begrüßt die Entscheidung: »Mit der Entscheidung der EU-Kommission ist der Weg zu mehr Abgabegerechtigkeit frei.« »Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerhebliche Aufstockung der Mittel sein, mit der die Filmförderungsanstalt den deutschen Film fördert.«

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